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Willkommen in der Praxis für
Osteopathie & Naturheilkunde Roppelt

Leistungsspektrum:

Buchungsmöglichkeiten

Sie können Termine eigenständig über Doctolib buchen.

Wenn Sie das erste Mal zu mir kommen, wählen Sie die "Erstkonsultation". Sie dauert wegen der intensiven Aufnahme der Krankengeschichte länger.

Sind sie sich unsicher, wählen Sie die "heilpraktische Beratung". Wir entscheiden dann gemeinsam im Gespräch, wie der Termin bestmöglich genutzt werden kann.

Natürlich können Sie auch telefonisch buchen (08031 / 2069 015), oder mir eine Nachricht über das Kontaktformular zusenden.

Zahlungsmodalitäten, Rechnungsstellung und Abrechnung mit den Krankenkassen

Als Heilpraktikerin und zertifizierte Osteopathin erfülle ich alle notwendigen Voraussetzungen der unterschiedlichen Krankenkassen zur Verrechnung der Behandlungskosten. 

Die Zahlung für die Behandlung erfolgt direkt im Anschluss an den Termin durch den Patienten - entweder in Bar oder mit Karte.

So bekommen Sie die Kosten zurück erstattet: 

Abhängig von der Art der Krankenkasse erstelle ich Ihnen eine Rechnung, die Sie bei der Kasse einreichen. Die Kasse erstattet Ihnen dann den ihnen zustehenden Betrag

gesetzliche Krankenkasse

Liegt ein ärztliches Rezept vor, übernehmen viele Krankenkassen einen Teil der Kosten.

Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei ihrer Krankenkasse nach den Regelungen und besorgen Sie Sich ein Rezept vom Arzt.

private Krankenversicherung und Beihilfe

Als anerkannte Heilpraktikerin werden meine Behandlungen von der Beihilfe und vielen privaten Krankenkassen übernommen. Bitte erkundigen Sie Sich im Vorfeld bezüglich der Kostenübernahme.

Ich rechne nach dem Gebühren-verzeichnis für Heilpraktiker ab.

private Krankenversicherung und Beihilfe

Als staatlich anerkannte Heilpraktikerin werden meine Behandlungen von der Beihilfe und vielen privaten Krankenkassen übernommen. Bitte erkundigen Sie Sich im Vorfeld bezüglich der Kostenübernahme.

Ich rechne nach dem Gebühren-verzeichnis für Heilpraktiker ab.

Zusatzversicherung

Als Heilpraktikerin und Osteopathin erfülle die Anforderungen für eine Übernahme meiner Behandlungskosten durch eine Zusatzversicherung.

 

Hier brauchen Sie kein Rezept vom Arzt.

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