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Rechnungsarten

Kann ich eine Rechnung bekommen, mit der ich bei meiner Krankenkasse abrechnen kann?

Rechnungsarten

Es wird eine Quittung erstellt.
Bei Personen mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker kann auf Wunsch eine einreichbare Rechnung im Nachgang zugeschickt werden. Eine direkte Abrechnung zwischen der Naturheilpraxis und der Krankenkasse erfolgt nicht.
Aktuell besteht noch keine Anerkennung von osteopathischer Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

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Mo: 9:00 - 11:30 Uhr  15 - 18 Uhr

Di:  16:30 - 18 Uhr & 19 - 21 Uhr

Fr:  15:00 - 18 Uhr & 19 - 21 Uhr

Sa:  9:00 - 12 Uhr

Termine nach Vereinbarung

roppelt.praxis@posteo.de

08031 / 2069 015

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©2021 Birgit Roppelt, Heilpraktikerin und Osteopathin für Rosenheim und Umgebung

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