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Datenschutzgrundverordnung (DSVGO)

Gilt die DSGVO?

Datenschutzgrundverordnung (DSVGO)

Die Praxis gewährleistet einen Umgang mit den persönlichen Daten des Patienten gemäß (DSVGO). Hierzu wird vor dem Anlegen einer Patientenakte eine Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten vom Patienten eingeholt.
Der Patient erlaubt dem Therapeuten die Speicherung und Verarbeitung der für die Behandlung notwendigen Patientendaten. Eine Speicherung erfolgt für 10 Jahre. Diese werden auf schriftliches Verlangen des Patienten sofort oder spätestens nach 10 Jahren nach der letzten Behandlung gelöscht.

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