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Schweigepflicht
Unterliegt der Heilpraktiker der Schweigepflicht?
Der Therapeut gewährleistet eine Schweigepflicht gegenüber Dritter und wird die erhobenen Daten nur auf Verlangen bzw. expliziter Erlaubnis des Patienten an Dritte weiterleiten. (z.B. Ehepartner, mitbehandelnde Kollegen). Die Schweigepflicht endet bei gerichtlichen Belangen.
Der Patient hat das Recht auf Einsicht der Patientenakte.
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